Unsere offiziellen IELTS-Testzentren können Ihnen bei einer Einschränkung des Seh-, Hör- oder Sprechvermögens sowie bei Lernschwächen helfen. Falls Sie einen modifizierten Test benötigen, teilen Sie dies dem Testzentrum bitte mindestens drei Monate im Voraus mit.

In Deutschland sind Arrangements, bezüglich extra Zeit oder separater Raum, derzeit nur in Berlin, Köln  und evtl. auch Hamburg möglich.

Bitte beachten: Obwohl wir derzeit Tests mit besonderen Arrangements in Berlin (nur Papierversion) anbieten, können diese nicht über unser Online-Buchungssystem gebucht werden. Wenn Sie besondere Anforderungen haben und den Test in Berlin ablegen möchten, senden Sie uns bitte per E-Mail (special.arrangements@britishcouncil.de) Informationen zum gewünschten Testdatum, medizinische Nachweise und Details zu Ihren speziellen Anforderungen. Wir kontaktieren Sie dann bezüglich weiterer Einzelheiten. 

Ihre Englischkenntnisse werden objektiv und unabhängig von einer möglichen Behinderung oder anderen Umständen bewertet.

Bitte beachten Sie, dass sich Kandidaten mit Einschränkungen für den papierbasierten Test anmelden müssen.

Was ist unter „besondere Vorkehrungen“ zu verstehen? 

  • Blindenschrift
  • spezielle Hör-CD mit notwendigen Stopps und Pausen
  • spezielle Version des Hör-Teils, bei der von den Lippen abgelesen werden kann
  • vergrößerte Schrift oder Prüfungsunterlagen in Blindenschrift

Welche Art von Unterstützung kann ich erwarten?

Falls Ihr Sehvermögen eingeschränkt ist, können wir verschiedene Möglichkeiten anbieten:

  • vergrößerte Schrift
  • Prüfungsunterlagen in Blindenschrift
  • Schreibkraft, um Ihre Antworten für Sie niederzuschreiben.

Falls Ihr Hörvermögen eingeschränkt ist, können wir verschiedene Möglichkeiten anbieten:

  • spezielle Hilfsmittel für den Hör-Teil
  • spezielle Version des Hör-Teils, bei der von den Lippen abgelesen werden kann.

Bei Dyslexie können wir folgende Möglichkeiten anbieten:

  • zusätzliche Arbeitszeit für den Lese- und Schreib-Teil des Tests.

Welche Unterlagen müssen vorgelegt werden?

Das ärztliche Attest muss folgenden Kriterien entsprechen: 

  • Das Attest muss leserlich und entweder auf Deutsch oder auf Englisch verfasst sein.
  • Das Attest muss als Originaldokument auf dem Briefbogen des Arztes eingereicht werden und sowohl die Qualifikation als auch die Unterschrift des niedergelassenen Arztes aufweisen.
  • Das Attest muss die Behinderung des Kandidaten klar darstellen.
  • Das Attest muss eindeutig darlegen, in welcher Weise die Behinderung des Kandidaten spezielle Prüfungsbedingungen rechtfertigt

Ein weiteres Kriterium gilt im Fall von Lernbehinderungen, wie z. B. Legasthenie: 

  • Das Attest muss in Form eines Berichts eingereicht werden, der von einem entsprechend qualifizierten Psychologen (Pädagogischer Psychologe, klinischer Psychologe, staatlich geprüfter Psychologe) ausgefertigt wurde, als der Kandidat 13 Jahre oder älter war.