Kandidaten mit Behinderungen
IELTS möchte allen Kandidaten die Möglichkeit geben, den IELTS-Test unabhängig von persönlichen Einschränkungen abzulegen, um deren Sprachkenntnisse so fair und objektiv wie möglich beurteilen zu können.
Unsere Testzentren sind darum bemüht, besonderen Bedürfnissen von Kandidaten mit Behinderungen gerecht zu werden. Dies gilt sowohl für den Zugang zu den Testräumlichkeiten als auch für besondere Umstände während der eigentlichen Prüfung.
Wenn Sie eine Behinderung haben oder aus anderem Grund besondere Unterstützung benötigen, sollten Sie das Testzentrum, an dem Sie den Test ablegen möchten, so früh wie möglich darüber informieren. Da jeder Fall individuell bearbeitet wird, muss mit der Anmeldung auch ein ärztliches Attest vorgelegt werden, an dem sich der Nachteilsausgleich orientiert.
Das ärztliche Attest muss folgenden Kriterien entsprechen:
- Das Attest muss leserlich und entweder auf Deutsch oder auf Englisch verfasst sein.
- Das Attest muss als Originaldokument auf dem Briefbogen des Arztes eingereicht werden und sowohl die Qualifikation als auch die Unterschrift des niedergelassenen Arztes aufweisen.
- Das Attest muss die Behinderung des Kandidaten klar darstellen.
- Das Attest muss eindeutig darlegen, in welcher Weise die Behinderung des Kandidaten spezielle Prüfungsbedingungen rechtfertigt.
Ein weiteres Kriterium gilt im Fall von Lernbehinderungen, wie z. B. Legasthenie:
- Das Attest muss in Form eines Berichts eingereicht werden, der nicht mehr als zwei Jahre vor dem Testtermin ausgestellt wurde.
IELTS-Testzentren benötigen drei Monate Vorlauf, um besondere Vorkehrungen zu treffen. Diese müssen mit Cambridge ESOL abgestimmt werden, damit beispielsweise modifizierte Tests bereitgestellt werden können (z. B. in Braille). In Deutschland können solche Arrangements derzeit ausschließlich an den Testorten Berlin und Köln angeboten werden.
Einschränkungen des Sehvermögens
Falls Ihr Sehvermögen eingeschränkt ist können wir Ihnen je nach Bedarf verschieden Möglichkeiten anbieten, z. B. vergrößerte Schriften oder Prüfungsunterlagen in Blindenschrift.
Ihre Antworten können sie auf verschieden Arten geben, z. B. mithilfe einer Schreibkraft, einer Blindenschriftmaschine oder eines Textverarbeitungssystems. Gegebenenfalls kann Ihnen mehr Zeit für die Beantwortung des Lese-Teils und/oder des schriftlichen Teils gewährt werden.
Auch das Material für den Hör-Teil kann Ihren Bedürfnissen angepasst werden. |
Einschränkungen des Hörvermögens
Bei Schwerhörigkeit können Sie die Benutzung von Köpfhörern oder anderer Hilfsmittel für den Hör-Teil der Prüfung beantragen.
Es steht auch eine Version des Hör-Teils zur Verfügung bei der von den Lippen abgelesen werden kann.
Falls Ihr Hörvermögen sehr stark eingeschränkt ist können Sie sich vom Hör-Teil und/oder der mündlichen Prüfung befreien lassen. |
Lernschwächen (z. B. Legasthenie)
Bei rechtzeitiger Beantragung können Sie für den Listening-Teil und den Writing-Teil bis zu 50% mehr Zeit bekommen. Wenn nötig können Sie auch die Benutzung einer Schreibmaschine/Tastatur oder eines Textverarbeitungssystem beantragen, wenn Sie darauf nicht verzichten können. |
Krankheit
Falls Sie sich am Testtag oder während der Prüfung krank fühlen, teilen Sie dies bitte den Mitarbeitern des British Council in Berlin und/oder der Prüfungsaufsicht vor Ort mit. |
|